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Anbieterwechsel trotz negativer SCHUFA möglich?




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Anbieterwechsel trotz negativer SCHUFA möglich?

Beitragvon Maikey » 12.07.2010, 05:00

Hallo.
Ich habe ein Problem, das mir ein wenig peinlich ist. Ich habe negative SCHUFA Einträge, die mir schon in einigen Punkten das Leben schwer gemacht haben. Nun ist es so, dass ich gerne mit Laufzeitende einen neuen Stromanbieter wählen möchte, der meine monatlichen Ausgaben senkt. Ich habe schon mehrfach versucht meinen Anbieter zu wechseln, aber wurde bisher immer auf Grund meiner negativen Eintragungen abgelehnt. Ich kann zwar verstehen, dass die Versorger vorsichtig sind, aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass ich den Anbieter wechseln kann.
Wer kennt da einen Anbieter der nicht so auf die SCHUFA achtet oder wer hat einen Tipp was ich machen kann
Danke
Maikey
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Beitragvon Tomadine » 12.07.2010, 08:59

Hallo.
Jedes Unternehmen hat natürlich das Recht sich seine Kunden auszusuchen, dennoch im Zweifelsfall bleibt Ihnen nur der Weg zum für Sie regional zuständigen Grundversorger, denn diese ist dazu verpflichtet Strom zu liefern auch wenn dieser teurer ist als der von Billigstromanbietern ist. Es gibt aber auch Anbieter die eine Kaution verlangen oder etwas, was sicher in Ihrer Situation auch empfehlenswert wäre, wäre einer der sogenannten Prepaid Anbieter, wo im Voraus für einen bestimmten Verbrauch gezahlt wird. Nachteilig dabei ist allerdings, dass sie eine höhere Summe auf einmal aufbringen müssen. Und wenn Sie doch mehr verbrauchen als sie Vorkasse geleistet haben, so sind die Preise je kWh dann zum Teil auch höher als bei einem regionalen Anbieter.
Sie sollten sich also wirklich gut überlegen, ob Sie wirklich den Anbieter wechseln wollen oder eventuell an einer andern Stelle Einsparungen machen können.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
Tomadine
Tomadine
Seit kurzem dabei!
 

Beitragvon BrittaJensen » 13.07.2010, 04:14

Guten Morgen
also wenn ich das dann richtig deute, wird jemand der, aus welchen Gründen auch immer, negative Einträge in der SCHUFA hat, gezwungen bei dem Stromanbieter zu verharren, bei dem er gerade ist, selbst wenn dieser zum Beispiel durch eine unangemessene Preiserhöhung (es gibt ja immer mal wieder ein Unternehmen das mit solchen Mitteln arbeitet) den Grund dafür liefert den Vertrag zu kündigen. Wenn der Kunde dann aber auf Grund der hohen monatlichen Belastung Probleme mit der Zahlung bekommt, kann das Unternehmen ihm den Vertrag kündigen. Und was ist dann?
Irgendwie keine Faire Art oder?
Britta
BrittaJensen
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Beitragvon Nikolas » 14.07.2010, 03:54

Hallo Britta,
In gewisser Weise haben Sie ja recht mit dem, was sie Sagen, aber die andere Seite ist halt auch die, dass auch die Stromanbieter (wie jeder andere Dienstleister oder Einzelhändler auch) laufende Kosten hat, die gedeckt werden müssen. Aus diesem Grund versuchen die Unternehmen die Risiken für eigene finanzielle Engpässe so gering wie möglich zu halten. Ein eventuelle Neukunde, der bereits Zahlungsschwierigkeiten hat, und diesen nicht nachkommt (negativer SCHUFA Eintrag) birgt ein erhöhtes Risiko, dass er aus welchen Gründen auch immer (Geldnot, Kontenpfändung ect.) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie bekommen ja auch keinen Bankkredit oder der Rateneinkauf bei einem Versandhaus wird abgelehnt wenn sie negative Einträge haben. Eben weil dieses nicht immer Fair ist, haben einige Stromanbieter (auf dem Leitgedanken des Prepaid Telefons hin) Stromtarife erarbeitet bei denen eine bestimmte Menge im Vorfeld eingekauft und gezahlt wird, oder die Möglichkeit einer Kautionszahlung in die Verträge mit eingebunden.
Gruß
Nikolas
Nikolas
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Beitragvon Dieter2807 » 13.02.2012, 11:28

Hier geht es doch nicht um ein Versandgeschäft wie Neckermann. Hier geht es um Grundbedarf der hier mit dieser Politik Weltweit Skrupellosen Manager und Unternehmern anvertraut wird. Einsicht in die Schufa sollte man diesen Unternehmen schlicht und einfach untersagen. Es kann doch nicht sein das wie immer die Ärmsten der Armen immer nur Nachteile haben. Gerade die brauchen doch einen gpnstigen Anbieter. Ich Z. B hatte ein Unternehmen ich hatte eine Firma und mußte Insollvens anmelden. Nicht genug das mich das Schicksal schon hat trifft und ich von einem Mininmum leben muss . Jetzt darf ich noch fast den doppelten Preis löhnen für Strom das ist einfach nicht in Ordnung. Der Gesetzgeber muss hier gleiches Recht für alle besorgen welches auch im Grundgesetz verankert ist weil es handelt sich nicht um LUxus sondern um Grundbedarf. Sollte ein Zähler gesperrt sein weil der Kunde nicht bezahlen kann muss der Regionalverband den Ausgleich zahlen weil die Wohnung als unbewohnbar zählt und muss als Bewohnbar wieder hergestellt werden. Das ist Gesetz und keine Diskusion §§§§ weis ich nicht mehr... kann man aber bestimmt finden. Der Bewohner einer solchen Wohnung zählt dann als Obdachlos.....
Dieter2807
Ist neu hier!
 

Beitragvon Dieter2807 » 13.02.2012, 12:11

Nikolas hat geschrieben:Hallo Britta,
In gewisser Weise haben Sie ja recht mit dem, was sie Sagen, aber die andere Seite ist halt auch die, dass auch die Stromanbieter (wie jeder andere Dienstleister oder Einzelhändler auch) laufende Kosten hat, die gedeckt werden müssen. Aus diesem Grund versuchen die Unternehmen die Risiken für eigene finanzielle Engpässe so gering wie möglich zu halten. Ein eventuelle Neukunde, der bereits Zahlungsschwierigkeiten hat, und diesen nicht nachkommt (negativer SCHUFA Eintrag) birgt ein erhöhtes Risiko, dass er aus welchen Gründen auch immer (Geldnot, Kontenpfändung ect.) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie bekommen ja auch keinen Bankkredit oder der Rateneinkauf bei einem Versandhaus wird abgelehnt wenn sie negative Einträge haben. Eben weil dieses nicht immer Fair ist, haben einige Stromanbieter (auf dem Leitgedanken des Prepaid Telefons hin) Stromtarife erarbeitet bei denen eine bestimmte Menge im Vorfeld eingekauft und gezahlt wird, oder die Möglichkeit einer Kautionszahlung in die Verträge mit eingebunden.
Gruß
Nikolas
Dieter2807
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