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Architektenleistung bei EnEV Abnahme




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Architektenleistung bei EnEV Abnahme

Beitragvon Jan-67 » 27.01.2010, 21:58

Hallo an alle, planen einen Neubau Einfamilienhaus nach der EnEV mit KfW-Förderung. Muss ein Architekt/Energieberater den Bau bzw. die Einhaltung der EnEV-Vorgaben abnehmen und bestätigen? -
Noch ne Frage: Kann man die Bauüberwachung, die der Architekt durchführen soll, splitten, so dass er nur gewisse Gewerke abnimmt (für Gewährleistungsfragen) und zum Schluss nur noch die energetische Abnahme macht? Wir würden z.B. nach Planerstellung des Architekten nur den Keller samt Abdichtung und Entwässerung von ihm abnehmen lassen wollen und nach Baufertigstellung noch die EnEV-Bestätigung vom Architekten machen lassen.
Jan-67
Seit kurzem dabei!
 

Beitragvon parcus » 28.01.2010, 19:10

Da wäre erst mal die Frage ob der Architekt überhaupt die EnEV machen darf und kann, bzw. ob dieser von der KfW den Nachweis als Sachverständiger erbringen kann.

Alleine das Du hier fragst, lässt mich daran zweifeln.

Du kannst erst einmal die LP 1-4 beauftragen.
Lasse Dir hierzu auch ein Angebot machen, nicht das Du nachher überrascht bist.
(hier müssen die Bausummen realistisch sein, sonst nutzt es nichts)

Dann die LP 8. Oder Teile davon nach Bedarf auf Stundenbasis.

Nur wird das Ganze dann auch eine Frage nach dem Versicherungsschutz,...

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lg parcus
Dipl.-Ing. Arch. | Dipl.-Wirt.-Inf. | BAFA & KfW Sachverständiger

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