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Autogas Abgasgutachten




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Autogas Abgasgutachten

Beitragvon Diana » 19.05.2009, 17:12

Hallo,

wie ist es eigentlich, wenn man eine Autogasanlage in seinem Auto einbauen lassen möchte, muss dann ein spezielles Autogas Abgasgutachten erstellt werden?

Durch den Gasbetrieb sind die Abgaswerte doch anders, als bei normalem Benzinbetrieb. Aber andererseits fährt das Auto ja auch im normalen Benzinbetrieb weiter, wenn kein Gas im Tank ist. Was ist denn da jetzt eigentlich vorrangig? Hat das Gas die Priorität oder das Benzin?

Vermutlich werden doch sowieso die Werte der Benzinverbrennung zugrunde gelegt, weil das die schlechteren sind. Außerdem kann man ja nicht glaubhaft machen und auch gar nicht vorher wissen, mit welchem Kraftstoff man mehr fährt.

Lieber Gruß
Diana
Diana
Kennt sich aus!
 

Beitragvon Powermax » 30.05.2009, 00:05

Hallo Diana,

wenn du eine Autogasanlage einbauen lässt, dann wird dafür keine neue ASU notwendig. Meistens wird sie aber trotzdem gemacht, um auch die Abgaswerte für den Gasbetrieb zu haben. Verwendet werden diese Abgaswerte aus dem Autogas Abgasgutachten aber nicht, weil das Auto ja immer noch im Benzinbetrieb läuft. Da die Abgaswerte im Benzinbetrieb meist schlechter sind, als im Gasbetrieb, werden daher die Werte weiterhin für die Steuerberechnung zugrunde gelegt.

Du musst aber trotzdem die Autogasanlage in deine Papiere eintragen lassen, weil sich ja einige technische Daten des Autos ändern.

LG
Powermax
Powermax
Ist schon lange dabei!
 

Beitragvon Gustel » 24.06.2009, 06:13

Hallo Diana,

wenn du eine Autogasanlage einbauen lässt, dann benötigst du kein spezielles Autogas Abgasgutachten. Die Autogasanlagen haben in der Regel eine Allgemeine Betriebserlaubnis, eine sogenannte ABE. Darin steht dann auch, wie die Abgaswerte beim jeweiligen Fahrzeugtyp sind. Aber letztendlich ändert sich an deinen Abgaswerten sowieso nichts, weil das Auto in erster Llinie weiter auf Benzinbetrieb fährt.

Trotzdem musst du die Anlage eintragen lassen, damit die Betriebserlaubnis des Autos nicht erlischt. Dazu benötigst du neben der ABE noch eine Einbaubescheinigung, die dir die Werkstatt ausstellt. Dabei ist es auch wichtig und wird gerne vergessen, dass die Änderung des Leergewichts, die mit dem Einbau der Gasanlage einhergeht, in dieser Einbaubescheinigung aufgeführt wird. Der Gastank wiegt ja auch etwas und das muss berücksichtigt werden.

Gruß
Gustel
Gustel
Kennt sich aus!
 

 


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