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Autogas Steuer




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Autogas Steuer

Beitragvon usRike » 17.11.2008, 22:24

Hallo ihr lieben,

mich würde nun doch noch einmal eine ganz andere Sichtweise der Gasautos interessieren. Gibt es eigentlich irgendwelche Steuervergünstigungen für Gasautos? Schließlich haben sie doch bessere Emissionswerte als Benziner und Dieselmotoren, oder? Und wie ist das mit der Steuer für das Autogas geregelt? Meines Wissens ist es ja nur deshalb so viel billiger, weil das Gas nicht so hoch besteuert ist, wie die anderen Kraftstoffe. War das nicht irgendwie zeitlich begrenzt?

Aber bei der Kfz.-Steuer müsste es doch eigentlich Vergünstigungen geben, meine ich.

LG
usRike
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Ist schon lange dabei!
 

Beitragvon Sunflower » 20.11.2008, 10:51

Hallo Rike,

also bei der Kfz.-Steuer wirken sich Autogasanlagen nicht unbedingt begünstigend aus. Dazu müsste sich nämlich die Emissionsklasse ändern, du müsstest also eine andere Emissionsschlüsselnummer in deinen Fahrzeugpapieren eingetragen bekommen. Das ist aber in der Regel nicht der Fall, weil die ursprüngliche Kraftstoffart ja erhalten bleibt. Kein Auto wird ja so umgerüstet, dass es ausschließlich mit Gas fährt, sondern der Motor bleibt ja der ursprüngiche Benzinmotor und kann lediglich auf Gasbetrieb umgeschaltet werden.

Anders verhält es sich mit der Mineralölsteuer. Die Mineralölsteuer auf Autogas und Erdgas ist 50 bzw. 30 % niedriger, als auf Benzin. Da die Steuer einen erheblichen Anteil am Benzinpreis hat, führt diese Steuerreduzierung zu dem günstigen Preis, für den es das Gas an der Tankstelle gibt.

LG
Sunflower
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Ist schon lange dabei!
 

Beitragvon Ralle » 21.11.2008, 08:40

Hallo,

es ist schon richtig, dass sich an der Kfz.-Steuer für Gasautos meist nichts ändert, weil der Gasantrieb ja nur zugeschaltet werden kann, der Motor also weiterhin dieselben Emissionswerte hat, wie vorher auch, wenn er nämlich mit Benzin betrieben wird. Trotzdem sind die Werter beim Gasbetrieb besser, allein das Wissen darum ist ja auch schon beruhigend, oder?

Aber was die Mineralölsteuer anbelangt, da gab es ja eine weitreichende gesetzliche Änderung. Erdgas und Autogas sind bei der Mineralölsteuer extrem begünstigt. Das ist jedoch befristet, soviel ich weiß, derzeit bis zum Jahr 2018 und genau genommen gilt das nur für Erdgas und Autogas, also das LPG wurde da dann miteinbezogen.

LG
Ralle
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