Hallo miteinander,
Darf ein Einzelofen, welcher mit Holz (Stückholz oder Pellet) befeuert wird, als Spitzenlast-Wärmeerzeuger berücksichtigt werden?
Durch den Einsatz erneuerbarer Energie sinkt der Primärenergiebedarf des Gebäudes entsprechend dem Deckungsanteil des Einzelofens.
Beispiel:
Ist eine 30kW Brennwert-Gasheizung vorhanden und es wird zusätzlich ein 6kW Holzofen angeschafft, welcher dezentral Wohnräume beheizen soll (als Spitzenlast-Wärmeerzeuger), würde dieser Einzelofen einen Deckungsanteil von 6kW / 30kW = 20% besitzen. Folglich besitzt die Gasheizung nur noch einen Deckungsanteil von 80%.
Ist diese Argumentation richtig?
Ich könnte mir als Problempunkt nur die "Verwendung" des Einzelofens vorstellen.
Um einen "direkten" Spitzenlast-Wärmeerzeuger zu haben, sollte dieser eigentlich in das gesamte Heiznetz eingreifen; d.h. der Einzelofen müsste an den Heizkreis angeschlossen werden.
Vielleicht kann mir ja jemand mehr Auskunft darüber geben.
Das BMU und die BAFA habe ich in dieses Diskussion auch schon eingeschaltet, aber noch keine Antwort bekommen.
Grüße
Desch Sigi
