Hallo,
2007 habe ich mir eine eine neue Eigentumswohnung in einem 8 Parteienhaus gekauft. Fertiggestellt wurde das Haus ebenfalls 2007, also neu und eingezogen bin ich auch 2007. Da ich bald umziehen muss, beachsichtige ich, die Wohngung zu vermieten. Ich habe daraufhin den Bauherrn (Verwalter) gebeten, mir einen Energieausweis auszustellen, den ich beim Einzug gar nicht bekommen hatte?! Daraufhin hat er mir den Ausweis mit Kosten von €45 in Rechnung gestellt, die ich aber nicht bezahlen wollte. Ich verlangte einen rechtliche Begründung, die er mir innerhalb eines knappen Jahres nicht vorlegen konnte. Jetzt hat er diese Kosten auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt.
Darf er das? Darf er überhaupt Kosten dafür veranschlagen? Welcher rechtlichen Grundlage bedarf es?
Danke
Die Yvonnne
