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Wärmedämmverbundsystem

Wärmedämmverbundsysteme gehören zu den nicht geregelten Bauarten. Aus diesem Grund gelten für sie weder anerkannte Regeln der Technik, noch europäische oder nationale Normen. Der Nachweis der Verwendbarkeit eines WDV-Systems wird deshalb durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – AbZ -, oder einer Zustimmung im Einzelfall – ZiE – geführt. Eine Zulassung beinhaltet sämtliche im System enthaltenen Komponenten wie den Kleber, die Dübel, die Armierungsschicht, die Dämmung, sowie den Außenputz. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung kann ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin erteilt werden.

Wärmedämmverbundsysteme bestehen aus aufeinander abgestimmten Systemkomponenten, wobei sich das System sowohl für die Wärmedämmung von Neubauten, wie auch für eine Altbaudämmung eignet. Bei der Thermohaut werden in der Regel Wärmedämmplatten aus dem Material Polystyrol in verschiedenen Stärken verwendet, sowie Wärmedämmstoffe aus Mineralfasern, Tierischen Fasern, Pflanzlichen Fasern oder Schaumstoffe auf organischer Basis oder anorganischer Basis. Abhängig von dem Einsatzgebiet werden die Wärmedämmstoffe mit unterschiedlichen Zusatzstoffen versehen. Mit Dübeln oder Klebemörtel werden die Dämmstoffe an der Außenwand befestigt.

Für eine zusätzliche Verstärkung der Dämmplatten wird eine Armierungsschicht aufgetragen und ein reißfestes Armierungsgewebe eingearbeitet, wobei das Gewebe dabei in die Armierungsschicht gedrückt wird. Hier findet die Nass-in-Nass-Technik Anwendung. Die letzte, äußere Schicht ist ein Wasser abweisender Putz.

   

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