Wärmeschutzverordnung

Die Wärmeschutzverordnung – WSchV – wurde im Jahr 1978 durch die Bundesregierung eingeführt. Der Verordnung zugrunde lag der Beschluss des Energieeinsparungsgesetzes – EnEG – aus dem Jahr 1976. Der Dreh- und Angelpunkt der Verordnung war die Reduzierung des Verbrauchs von Energie, was unter anderem durch bauliche Maßnahmen erreicht werden sollte.

In den Jahren 1984, 1995 und 2001 wurde die Wärmeschutzverordnung novelliert, und mit Wirkung zum 01.02.2002 durch die Energieeinsparverordnung – EnEV – abgelöst. Die Energieeinsparverordnung fasst die Wärmeschutzverordnung – WSchV – und die Heizungsanlagenverordnung – HeizAnlV – zusammen.

Im Wesentlichen stellte die Wärmeschutzverordnung als Einzelverordnung in ihren immer wieder aktualisierten Fassungen stets schärfere Anforderungen an die Außenwände, Kellerböden, Kellerdecken, Kellerwände, das Dach, sowie die Fenster von Neubauten hinsichtlich der Wärmedämmung.

Der Geltungsbereich der Verordnung beschränkte sich nicht ausschließlich auf Neubauten, sondern stellte zudem hohe Anforderungen an den Wärmeschutz bei Renovierungen oder Modernisierungen von Altbauten. Geregelt waren in der Wärmeschutzverordnung insbesondere entsprechende Nachweisverfahren, das Wärmebilanzverfahren oder verbraucherorientierte Kennwerte. Darüber hinaus beschrieb sie zudem den Niedrigenergiestandard.

Bezüglich des Nachweisverfahrens verlangte die Wärmeschutzverordnung jedoch keinen Mindest-Wärmedämmwert von einzelnen Bauteilen. Die Verordnung forderte lediglich den Nachweis, dass ein Gebäude insgesamt nicht zu viel an Heizwärme benötigt.

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