von rumor » 20.11.2008, 14:55
Der Sachverhalt sieht so aus das ein gasversorger dir nur offenlegen muss warum der preis gehoben wird, aber die gesammte kalkulation muss er nicht offenlegen.
Das ist bereits in nem urteil von 2007 festgelegt worden, doch da heißt es auch das das kartellamt mehr darauf achten soll das der wettbewerb fair bleibt.... das ich nicht lache...
In ein paar tagen findet man überall im netz die artikel dazu, ganz bestimmt auch bei Links sind nur für registrierte User sichtbar.