Hallo,
ich habe ein Brief von Eon bekommen das die Preise wieder steigen. Gibt es da irgendwo Vorlage für den aktuellen Fall und was muss ich dabei beachten?
E.ON Hanse AG
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25450 Quickborn
XXXXX, den 12.05.2008
Vertragskontonummer XXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben öffentlich bzw. in einem individuellen Schreiben angekündigt, dass Sie die Preise für meinen Gasbezug erhöhen werden. Zum einen teilen Sie mir bitte mit, auf welcher Rechtsgrundlage Sie überhaupt eine Preiserhöhung vornehmen dürfen. Da es keine gesetzliche Grundlage gibt, ist eine vertragliche Preisänderungsklausel erforderlich. Eine solche ist mir aber nicht bekannt.
Zum anderen halte ich die beabsichtigte Erhöhung für unbillig im Sinne des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit. Aufgrund der allseits geübten öffentlichen Kritik gehe ich davon aus, dass die Preiserhöhung zumindest in der geltend gemachten Höhe nicht gerechtfertigt ist. Ich bitte Sie daher, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung durch eine nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen.
Die Preiserhöhung zahle ich vorläufig nicht. Bis zur Erbringung des Nachweises leiste ich künftige Zahlungen nur auf offene Hauptforderungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise. Eine anderweitige Verrechnung nach § 367 BGB ist damit ausgeschlossen. Auch die bisherigen Preise halte ich für unbillig und behalte mir vor, diese gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.
Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung berechtigt Sie nur zum Einzug von Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen. Darüber hinausgehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt.
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich den Zugang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen