die BAFA förder Pelletöfen, je nach Ausführung, Leistung, etc.
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
jedoch
Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8 kW förderfähig.
Ich finde keine eindeutige Definition, was der Unterschied der beiden Pelletöfen ist.
Kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen?
Gruß
