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Solaranlage EEWärmeG




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Solaranlage EEWärmeG

Beitragvon Schorsch » 25.11.2009, 07:55

Hallo,
bei Wohnungsgebäuden (Neubau) muss ja jetzt nach dem EEWärmeG wenn man sich für Solarthermie entscheidet eine Fläche bei größeren Wohngebäuden von 3% der Nutzfläche belegt werden.
Die andere Forderung ist die Deckung des Wärmeenergiebedarfs um 15% durch Solarenergie.
Jetzt die Fragen:
1. Müssen denn prizipiell beide Forderungern erfüllt werden oder reicht eine. z.B. ich schaffe die 3 % Flächendeckung aber NICHT die 15% Wärmeenergie, ist das dann ein Problem bei der Einreichung?

2. Falls die Deckung der Fläche aufgrund der eines geltenden Bebauungsplans nicht zu 100 % möglich ist, kann man dann bis dahin das Dach mit Solafläche belegen und den Rest weglassen ohne die geforderte Deckung von 3 % der Nutzfläche oder 15% Wärmeerngeibedarf zu erreichen?

Danke für die Antworten
Schorsch
Ist neu hier!
 

Beitragvon parcus » 25.11.2009, 17:00

Hallo,

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lg parcus
Dipl.-Ing. Arch. | Dipl.-Wirt.-Inf. | BAFA & KfW Sachverständiger

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