Guten Morgen,
Folgende Sachlage: In einem Mehrparteien Haus wird schon in der Miete eine Stromabschlagszahlung erhoben, da der Hauseigentümer mit den ansässigen Stadtwerken kostensparende Konditionen ausgehandelt hat. Laut Vertrag liegen die Kosten tatsächlich unter den des normalen Tarifs der Stadtwerke. Nun ist der eventuelle neue Mieter aber, durch seine bisherige Wohnung, vertraglich noch an einen anderen Anbieter gebunden. Besteht für den Fall, das der Kunde umzieht ein Sonderkündigungsrecht oder müsste er doppelt zahlen ?
Gruß
Samuel
