von Sternenglanz » 16.06.2010, 09:54
Guten Tag Luna,
Jeder Versorger muss vom Gesetzgeber her, die Rechnung so erstellen, dass der Kunde sie ohne Probleme verstehen und auch nachvollziehen kann. Somit sollte eine Abrechnung bei der ab einer bestimmten Verbrauchszahl andere Preise gelten, besonders detailliert ausfallen. Neben der Zählernummer und dem, zum Abrechnungszeitpunkt bestehenden, Zählerstand muss hierbei auch der Zählerstand mit angegeben werden, bei der in den teureren Tarif gewechselt wurde. Dies geschieht ja auch, wenn sich Strompreise während einer Abrechnungsperiode ändern.
Wer ganz sicher gehen möchte, ob auch die Zwischenstände stimmen, sollte in Regelmäßigen Abständen seinen Stromzähler selber ablesen und sich dann das genaue Datum , mit Zählerstand und Nummer notieren, an dem der Verbrauch in den Teuren Bereich springt. Dies ist besonders für den Vergleich mit den Jahresgrundgebühren wichtig, denn diese verändern sich meist am massivsten.
Lieben Gruß und ich hoffe etwas geholfen zu haben
Sternenglanz