Den Energiepass gibt es in zwei Varianten. Jeodoch ist vielen unklar, welcher Pass wann benötigt wird. Hierzu möchte ich einige Infos posten:
Beim Verbrauchsausweis erfolgt eine vereinfachte Datenaufnahme. Hierbei muss man die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung und zentraler Warmwasserbereitung lückenlos vorlegen, z.B. aus früheren Abrechnungen; bei Nichtwohngebäuden auch der Gesamtstromverbrauch. Einzelne Bauteile, wie Dachgauben oder beheizte Kellerräume, dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Dieser Energiepass kann sowohl für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude erstellt werden und ist 10 Jahre gültig.
Aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Energiepass. Bei einer ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Informationen zur Gebäudesubstanz, wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) genutzt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Im Mittelpunkt steht die Einschätzung der Qualität des Wärmeschutzes von Fenstern, Wänden und Dach sowie die Beurteilung der Qualität der Heizungsanlage“, erläutert Bauexperte Mike Verhoeven. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere im Zusammenhang mit einer geplanten Gebäudesanierung. Auch dieser Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit.
Weitere Informationen zu beiden Varianten findet man unter Links sind nur für registrierte User sichtbar.
