von Herrbert » 13.06.2010, 18:05
Nicht nur neue Gasanbieter erwarten oft eine jährliche Vorauszahlung, gerade bei Gasanbietern ist dies eine gängige Methode habe ich in letzter Zeit festgestellt. Eine gezahlte Kaution z.B. muss vom Anbieter separat vermerkt werden und gehört Ihnen, auch im Falle eines Konkurses. Die Beiträge, die sie gezahlt haben, sichern Ihren Gasbezug für den gesamten Zeitraum, des Vertrages und sind somit auch gesichert, zumal es im Fall eines Konkurses oder einer Insolvent auch nicht zu einem sofortigen Stop der Lieferung kommt. Konkurs bzw Insolvent bedeuten lediglich, dass das Unternehmen nicht mehr Zahlungsfähig ist. Sollte es wider erwarten dennoch zu einem Lieferstop kommen, so muss der Grundversorger die Lieferung übernehmen. Dieses ist meist der ansässige Versorger, der die meisten Haushalte in Ihrer Region bedient. Eine Schwarze Liste für Anbieter gibt es soweit ich weiß noch nicht, allerdings wird in Foren oft über Anbieter gesprochen und im Zweifelsfall stehen auch die örtlichen Verbraucherzentralen zur Seite.
Lieben Gruß
Herrbert