EnEV 2014 – Neuerungen sind geplant

niedrigenergie_enev2014_© Mindwalker - Fotolia.comEigentlich sollte eine weitere Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bereits zum 13.01.2013 in Kraft treten. Allerdings konnte die Regierung diesen Termin nicht einhalten. Am 06.02.2013 wurden deshalb Entwürfe, die von den Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie Wirtschaft und Technologie vorgelegt wurden, beschlossen. Grund für die Änderungen sind zum Einen die neue EU-Richtlinie, die die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden regelt (2010/31/EU) und die Beschlüsse des Kabinetts zum Energiekonzept und zur Energiewende. Letztere entstanden im September 2010 und Juni 2011.

Da die neue EnEV erst drei bis sechs Monate nach der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann, wird in den Fachkreisen schon heute eher von der EnEV 2014, statt 2013 gesprochen. Das dürfte aufgrund der vergleichsweise langen Vorlaufzeit auch sehr realistisch sein.

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014

Weitere Verschärfungen werden auf Eigenheimbesitzer und Bauherren mit der EnEV 2014 zukommen. So ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an den Primärenergiebedarf steigen werden. Bei Neubauten soll dabei in zwei Stufen unterschieden werden. 2014 soll eine Senkung des Primärenergiebedarfs um 12,5 Prozent erfolgen, zwei Jahre später eine zweite Senkung um den gleichen Wert. Damit müsste der Primärenergiebedarf bei Neubauten um ein Viertel gesenkt werden.

Selbst die Anforderungen an die Mindestqualität der Gebäudehülle werden sich verschärfen. Auch hier werden zwei Stufen vorgesehen, die sich nach den Gebäudetypen richten. Bei Modernisierungen bestehender Gebäude sollen sich die Anforderungen nicht weiter verschärfen. Ausgenommen davon sind neue Türen. Diese müssen einen U-Wert von maximal 1,9 erreichen.

Weitere Veränderungen

Zudem sollen die einzelnen Bundesländer stärker zur Verantwortung gezogen werden. Hier heißt es, dass sie Stichprobenkontrollen durchführen sollen. Diese sollen unter anderem für die

  • Energieausweise der Gebäude,
  • Berichte über Inspektionen von Klimaanlagen und
  • Einhaltung der EnEV Anforderungen an Neubauten

durchgeführt werden. Zusätzlich soll ein Modellgebäudeverfahren eingeführt werden. Dieses soll ein vereinfachtes Nachweiseverfahren für Wohngebäude darstellen. Es ist heute schon als EnEV Easy bekannt.

Die bisherigen Nachweisverfahren nach DIN 4108 im Wohngebäude sollen mit der EnEV 2014 durch die DIN 18599 ersetzt werden.

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