Erdgastankstellen

Die Zahl der Fahrzeuge die mit Erdgas betrieben werden nimmt immer mehr zu, und auch das Netz der Erdgastankstellen in Deutschland wird immer weiter ausgebaut. Ein paar Tankstellen befinden sich derzeit auf den Betriebshöfen kommunaler Versorger. Die Erdgastankstellen werden derzeit in gesamt Europa weiter ausgebaut, und Deutschland steht heute an der Spitze der europäischen Staaten, gefolgt von Italien, wenn es um die Dichte der Erdgastankstellen geht.

In Deutschland gelten für Erdgastankstellen strenge Sicherheitsvorschriften, wobei die Tankstellen unter die überwachungsbedürftigen Anlagen, und damit in den Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – fallen. Nach den Vorschriften der BetrSichV müssen Erdgastankstellen alle fünf Jahre überprüft werden.

Für den Betrieb einer Erdgastankstelle ist es notwendig sich zuerst eine Erlaubnis von der zuständigen Erlaubnisbehörde erteilen zu lassen. Der Antrag muss der Erlaubnisbehörde über eine Zugelassene Überwachungsstelle zugeleitet werden. Diese wiederum überprüft die formellen und technischen Anforderungen, sowie den Aufstellort der Erdgastankstelle. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt diesbezüglich vor dass die Anlage nach dem Stand der Technik betrieben werden muss. Darüber hinaus sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Fragen in Bezug auf das Baurecht und das Bauplanungsrecht müssen dabei vor der Antragstellung mit den zuständigen Behörden für Bauordnung und Immissionsschutz geklärt worden sein. Die Antragstellung gilt sowohl für die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Erdgastankstelle, wie auch einer privaten Erdgastankstelle.

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