Ist die Erstellung eines Energieausweises Pflicht?

Vor allem in Zeiten von finanziellen Krisen wird dem Aspekt des Sparens besonders viel Aufmerksamkeit beigemessen. Diese Tatsache wird unter anderem im Bereich des Immobiliengewerbes immer wieder deutlich. Sofern Sie den Erwerb einer Immobilie in Erwägung ziehen, sollte der Aspekt der Energieeffizienz nicht vernachlässigt werden.

Wie wird der Energieverbrauch dargestellt?

Die Frage nach einem Energieausweis kann oftmals bares Geld sparen. So wird der Energieverbrauch einer Immobilie anhand einer speziellen Farbskala dargestellt. Sollte der Ihnen vorgelegte Ausweis mit einer roten Farbe aufwarten, ist ein besonders hohes Maß an Vorsicht geboten. Oftmals ist eine Durchführung von kostspieligen Modernisierungsmaßnahmen unumgänglich. Die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen werden auf dem Energieausweis aufgeführt. Der Energieausweis stellt somit eine energetische Bewertung einer Immobilie dar. Ein energiebezogener Ausweis muss immer dann vorgelegt werden, wenn der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie in Erwägung gezogen wird. Die Pflicht zur Vorlage ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Sofern Ihnen der Verkäufer die Vorlage eines energiebezogenen Ausweises verweigert, können Sie eine entsprechende Anzeige beim zuständigen Bauamt machen. Die Verweigerung wird als eine Ordnungswidrigkeit angesehen.

Arten des Energieausweis – Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

In der modernen Immobilienwirtschaft werden zwei verschiedene Ausweisarten unterschieden. So kann entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden. Ein Verbrauchsausweis erfasst grundsätzlich den gesamten Verbrauch an Heizmitteln, welcher in den letzten drei Jahren angefallen ist. Individuelle Vorlieben werden jedoch im Rahmen der Berechnung nicht berücksichtigt. Ein Bedarfsausweis ist grundsätzlich mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises zeichnet sich entweder ein Architekt oder ein entsprechend ausgebildeter Handwerker aus dem Baugewerbe verantwortlich. Im Rahmen der Erstellung wird unter anderem der Grundriss einer Immobilie ermittelt. Gleichzeitig werden auch die Daten des zuständigen Schornsteinfegers berücksichtigt. Ein bedarfsorientierter Ausweis muss immer dann erstellt werden, wenn es sich um eine kleinere Immobilie mit weniger als fünf Wohneinheiten handelt. Sofern die Immobilie vor dem 1. November 1977 erstellt wurde, ist die Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises gesetzlich vorgeschrieben. Verbrauchsorientierte Ausweise werden nur auf Verlangen der Hausbesitzer erstellt.

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