EuGH-Urteil hält Förderung nationaler Stromerzeuger für rechtens

ökostrom © Jürgen Fälchle - Fotolia.comHitzige Debatten sind beim Thema Ökostrom nicht erst seit Einführung des EEG und Beginn des Ausstiegs aus der Atomenergie in Deutschland an der Tagesordnung. Schon früher wurde viel darüber diskutiert, wie sinnvoll staatliche Förderungen sind und wie weit der Staat beispielsweise der Photovoltaik auf die Sprünge helfen darf. Zuletzt ging es vor allem um die Forderungen, dass Mitgliedstaaten in der Europäischen Union auch den Storm aus anderen Ländern fördern sollten. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Wünschen vieler Unternehmen nun aber einen Riegel vorgeschoben.

Urteil mit weitreichenden Folgen für ganz Europa?

Kritisiert wurde, dass EU-intern keine Förderungs-Bevorzugung nationaler Energieerzeuger zulässig sein dürfe. Ein offensichtlicher Hintergedanke: Unternehmen sahen die Chance, sich über Ländergrenzen hinweg Zulagen vom Staat zu sichern. Die Richter des EuGH sahen ebenfalls ein Wettbewerbs-Problem. Fördern Staaten Ökostrom einzig auf nationaler Ebene, so die Richter, stehe dies dem freien Warenverkehr zwar in gewisser Weise im Wege. Vorrang müssten in diesem Zusammenhang jedoch Themen wie Klimaschutz, Umweltschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien haben. Das Urteil bezieht sich zunächst auf die rechtliche Lage in Finnland bzw. einen dortigen Betreiber eines Windparks, der auch Strom nach Schweden leitet und seinerseits einen Anspruch auf finanzielle Zuschüsse im Nachbarland geltend machen wollte. Ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch. Dennoch schaut das Unternehmen nun sprichwörtlich in die Röhre.

Unterschiedliche Reaktionen auf die Entscheidung

Am Ende aber wird das Urteil ebenfalls Wirkung auf den Rest der EU haben. Und dementsprechend natürlich für den deutschen Markt. Hier gäbe es ebenfalls den einen oder anderen ausländischen Anbieter, der nur allzu gern Fördermittel vom Staat kassieren würde. Wie die meisten anderen EU-Staaten gibt es hierzulande nur Gelder für heimische Anbieter. Wie wichtig die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist, zeigt sich insbesondere mit Blick auf das umkämpfte Gesetz zur Ökostromförderung. Denn eben dieses hätte die Bundesregierung nochmals in weiten Teilen überarbeiten müssen, hätten die Richter entschieden, dass Staaten alle Stromerzeuger gleich behandeln müssen. Umweltschutz vor freien Warenverkehr? Die Meinungen zum Urteil gehen auseinander.

Sigmar Gabriel sieht Reformvorhaben bestätigt

Deutschland Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel jedenfalls sieht im aktuellen EuGH-Urteil die Bestätigung des eingeschlagenen Wegs. Gabriel äußerte, das Urteil zeige die Richtigkeit der deutschen Reformpläne. Deshalb wartet man in Berlin nun auf die Genehmigung der EU-Kommission für das Vorhaben zur Optimierung der EEG-Umlage. In genau diesem Punkt aber könnte es noch einmal kompliziert werden. Denn bei der Kommission ist man keineswegs der Meinung, dass das Urteil tatsächlich das Ende des Zulagen-Streits darstellt. So heißt es dort, die eigene Kritik berühre einen anderen Bereich der Vertragsbestimmungen der EU als das EuGH-Urteil. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass sich Brüssel und Berlin beim Thema Wettbewerbsrecht allzu bald auf eine gemeinsame Position einigen werden.

Quelle: www.tagesschau.de
Bildquelle: © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

Autor: Matthias Nemack

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