Flexstrom meldet Insolvenz

niedrigenergie_flexstrom_© DOC RABE Media - Fotolia.comSchon der zweite große Stromanbieter hat Insolvenz angemeldet. Nach Teldafax im Jahr 2011 ist nun Flexstrom betroffen. Auch die beiden Tochterunternehmen Löwenzahn Energie und OptimalGrün sind von der Insolvenz betroffen. Das führt zu gut einer halben Million verunsicherten Kunden, die sich auf die drei Unternehmen wie folgt aufteilen:

  • 314.000 Kunden bei Flexstrom,
  • 63.500 Kunden bei OptimalGrün und
  • 97.000 Kunden bei Löwenzahn Energie.

Insolvenzverwalter mit Erfahrung

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case bestellt. Er war schon 2011 mit der Teldafax-Pleite betraut und kann somit auf großzügige Erfahrungen zurückgreifen. Er gibt an, dass Flexstrom zunächst weiter Strom liefern werde. Allerdings will er auf Vorauskasse-Zahlungen, wie sie bei Flexstrom üblich waren, verzichten. Stattdessen soll ab sofort nur noch der übliche monatliche Abschlag gezahlt werden.

Kein Sonderkündigungsrecht

Kunden von Flexstrom und den Tochterunternehmen sind zu Recht verunsichert und würden sich am liebsten sofort einem neuen Stromversorger anschließen. Allerdings ist das nicht so einfach. Sie kommen, solange Flexstrom sie weiter mit Strom beliefert, erst zum regulären Ablauf des Vertrages aus diesem heraus. Ein Sonderkündigungsrecht bestehe nicht, heißt es, nur weil das Unternehmen einen Antrag auf Insolvenz gestellt habe.

Für Kunden, die im Voraus gezahlt haben, heißt es jetzt Hoffen und Bangen. Denn eine Rückzahlung bestehender Guthaben ist aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wer erst kürzlich eine Vorauszahlung geleistet und diese per Einzugsermächtigung vom Konto abbuchen ließ, sollte versuchen, das Geld zurück zu holen. Das ist grundsätzlich bis zu sechs Wochen nach der Abbuchung möglich und ist kostenlos.

Lichter gehen nicht aus

Ob die Lichter bei Flexstrom und den Tochterunternehmen ausgehen werden, ist bis dato noch nicht klar. Es kann genauso gut sein, dass die Geschäfte trotz Insolvenz fortgeführt werden. Auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird vermutlich erst am 01. Juli 2013 erfolgen. Vorher können Kunden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter noch nicht anmelden.

Dennoch müssen sich die Kunden der drei betroffenen Unternehmen nicht fürchten, dass bei ihnen die Lichter ausgehen. Zwar kann es grundsätzlich sein, dass Flexstrom die Stromlieferung einstellt, allerdings fallen die Verbraucher dann in die Ersatzversorgung. Und ab diesem Zeitpunkt haben sie auch das Recht, sich von Flexstrom zu trennen. Von diesem sollten sie zeitnah Gebrauch machen, da die Ersatzversorgung oft unnötig teuer ist.

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