Solarförderung

Die Solarförderungen die in Deutschland existieren sind breit gefächert, wobei die wichtigste derzeit das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist. Das Gesetz beinhaltet dabei die Vergütung die jeder Bauherr erhalten kann, wenn er die erzeugte Solarenergie in das öffentliche Stromnetz einspeist.

Vor allem die Errichtung, Erweiterung, der Kauf einer Photovoltaikanlage, bzw. der Erwerb eines Anteils einer Anlage im Rahmen einer GbR zuzüglich der Kosten für die Messeinrichtungen, die Planung, die Montage oder alle notwendigen Netzanschlüsse werden heute durch zinsgünstige Darlehen der KfW gefördert. Derzeit beträgt die maximale Summe für ein Darlehen 50000 Euro. Zu dem geförderten Personenkreis für das Darlehen gehören neben Privatpersonen weiter Gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Landwirte und Freiberufler.

Beantragt werden kann das Darlehen bei der Hausbank, wobei dieses mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet ist. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 20 Jahre und beinhaltet maximal 3 tilgungsfreie Anlaufjahre. Wer eine Laufzeit von 10 Jahren wählt erhält mindestens 1 Jahr, maximal 2 Jahre tilgungsfrei gestellt.

Bei dieser Art der Solarförderung ist es grundsätzlich möglich Kombinationen mit anderen Fördermitteln zu wählen, wie zum Beispiel weitere Kredite, Zulagen oder Zuschüsse. Die gewährte Kreditsumme darf dabei jedoch nicht die Summe der Aufwendungen übersteigen. Ein weiteres KfW-Programm kann bei der Art Darlehen nicht beantragt werden.

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