Solarstromanlagen

Solarstromanlagen werden ebenfalls als PV-Anlagen bezeichnet, und die kleinsten Solarstromanlagen die heute auf dem Markt erhältlich sind besitzen eine Leistung von 1 kW. Eine Solaranlage mit 1kW-Leistung benötigt dabei eine schattenfreie Dachfläche von rund 8 m² mit einer Dachneigung von 30 Grad. Ist die Stromanlage zugleich nach Süden ausgerichtet, dann bringt diese Solarstromanlage einen Ertrag von rund 800 kWh. Rein statistisch gesehen ist dieser Ertrag soviel wie ein 1-Personen-Haushalt über das gesamte Jahr sparsam verbraucht.

Bei der Nutzung einer größeren Solarstromanlage auf dem Dach, und einem dadurch entstehenden Überschuss ist es möglich den nicht selber verbrauchten Strom an die Betreiber des öffentlichen Stromnetzes zu verkaufen. Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz – EEG – sind diese dazu verpflichtet den Strom abzunehmen, und dafür eine Einspeisevergütung zu zahlen.

Leider sind heute aufgrund der Einspeisevergütung viele Zuschussprogramme der EEG entfallen. Jedoch bestehen immer noch Möglichkeiten Förderungen zu erhalten und zwar über die Bundesebene oder Landesebene. Darüber hinaus bieten bereits viele Städte, Gemeinden oder regionale Stromversorger Förderprogramme an.

Wer heute eine Solarstromanlage errichten möchte hat hingegen den Vorteil dass es von den Behörden aufgrund einer Baugenehmigung kaum Probleme geben wird, denn in den meisten Bundesländern ist die Errichtung einer Solarstromanlage genehmigungsfrei. Der Errichter der Anlage übernimmt dabei jedoch die volle Verantwortung für die Einhaltung der baulichen Bestimmungen. In manchen Orten ist die Errichtung von Solarstromanlagen aufgrund der Ortssatzung nur eingeschränkt gestattet.

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