Was ist die EEG-Umlage?

EEG_© DOC RABE Media - Fotolia.comImmer wieder hört man in diesen Tag von der EEG-Umlage. Doch die wenigsten wissen, was es damit auf sich hat. Dabei ist das gar nicht so kompliziert, wie allgemein angenommen. Jeder, der einen Windpark, eine Solarstromanlage oder ähnliches betreibt, erzeugt Strom. Dieser Strom wird aber in vielen Fällen nicht für den eigenen Verbrauch hergenommen, sondern stattdessen soll er in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Hintergrund dieser Überlegung ist der, dass es für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz eine so genannte Einspeisevergütung gibt.

Mit deren Hilfe sollen Anlagenbetreiber gefördert werden, denn das große Ziel, das hinter all dem steckt, ist die Energiewende. Die Bundesregierung plant, bis zum Jahr 2020 35 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Wasser usw.) zu erzeugen. Derzeit sind es nur 25 Prozent. Um die Steigerung zu erreichen, müssen Anreize geschaffen werden und deshalb wird Strom aus erneuerbaren Energien gefördert.

Sobald die Anlage in Betrieb genommen wird, wird die Förderung über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Sie wird gesetzlich festgelegt.

Errechnung der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage muss natürlich berechnet werden. Hierfür sind die großen Betreiber der Übertragungsnetze in Deutschland verantwortlich. Sie müssen die Konten, über die die Zahlungen abgewickelt werden, verwalten und diese befinden sich im Minus.

Der Grund dafür ist, dass sich Ökostrom, wie der Strom aus erneuerbaren Energien auch bezeichnet wird, sich auf dem freien Markt, sprich an den Strombörsen nicht zu den Preisen verkaufen lässt, zu denen er eingekauft wird, denn diese Einkaufspreise sind gesetzlich festgelegt. Konventioneller Strom ist wesentlich günstiger, dadurch werden die Preise gedrückt.

Festlegung der EEG-Umlage

Je mehr Ökostrom auf den Markt kommt, desto geringer fällt der Preis für diesen aus. Die Vergütung für den erzeugten Strom wird von dem Marktpreis für selbigen abgezogen. Dadurch ergibt sich eine Differenz, aus der schließlich die Höhe der EEG-Umlage ermittelt wird.

Jährlich am 15. Oktober veröffentlichen die genannten vier Betreiber der Übertragungsnetze die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis für Ökostrom. Aus dieser Lücke wird dann die EEG-Umlage für das kommende Jahr ermittelt.

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