Zu hoher Stromverbrauch? Was sie beachten sollten!

Was wären wir ohne Strom? Diese Frage werden Sie sich spätestens stellen, wenn er für längere Zeit ausfällt. Trotz des Bewusstseins, dass für viele Dinge des täglichen Lebens Strom benötigt und verbraucht wird, unternehmen viele Menschen wenig, um eben jenen Verbrauch und die damit verbundenen Kosten zu senken. Ein geringerer Stromverbrauch ist an Ersparnisse gekoppelt, die sich spätestens bei Ihrer Jahresabrechnung positiv bemerkbar machen.

Normaler Stromverbrauch
Durch die Erstellung von Statistiken haben sich Durchschnittswerte ergeben, die sich auf die Abschlagszahlung bei den Stromanbietern auswirken. Der Verbrauch ergibt sich aus der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Tatsache, ob Strom für die Wärmegewinnung notwendig ist. Bei einem Blick auf die Zahlen ist schnell zu erkennen, dass sie nicht linear steigen, sondern die Unterschiede bei steigender Personenzahl immer kleiner werden (Quelle: toptarif.de).

  • 2256 kWh/Jahr für 1-Personen-Haushalt
  • 3248 kWh/Jahr für 2-Personen-Haushalt
  • 4246 kWh/Jahr für 3-Personen-Haushalt
  • 5009 kWh/Jahr für 4-Personen-Haushalt
  • 5969 kWh/Jahr für 5-Personen-Haushalt

Das Alter der Personen wirkt sich nur geringfügig auf den Verbrauch aus. Abweichungen sind eher durch Unterschiede darin zu beobachten, wie viel Zeit in den eigenen vier Wänden auf welche Weise verbracht wird. Neben dem Stromverbrauch wirkt sich die Wahl des Anbieters auf die Kosten aus. Es ist Ihnen freigestellt, den Stromanbieter zu wechseln, wobei es diverse Regeln zu berücksichtigen gibt und der richtige Zeitpunkt des Wechsels entscheidend ist.

Strom sparen: Energiefresser entlarven
Im Haushalt, vor allem in der Küche, gibt es viele Geräte, die permanent Strom verbrauchen. Insbesondere bei diesen Geräten sollten Sie auf den Verbrauch achten und überprüfen, ob und um wie viel dieser gesenkt werden kann. Ebenso gilt zu beachten, mit welchen Kosten die Senkung verbunden ist und ob die Veränderung eine höhere Investition erfordert. Klassiker sind Gefrierschrank und Kühlschrank. Beide Geräte werden regelmäßig mit einer besseren Energieeffizienz auf den Markt gebracht. Das Umrüsten auf ein neueres, energiesparendes Modell ist mit Kosten verbunden, die sich in der Regel nach etwa drei bis fünf Jahren rechnen. Dasselbe gilt für alte Computer und Fernseher, speziell solche, die nicht mit einem Flachbildschirm ausgestattet sind. Des Weiteren lohnt sich der Umstieg auf LED-Leuchten mit geringem Energieverbrauch und hoher Lebensdauer.

Sie können den Stromverbrauch der Geräte durch das Integrieren eines Zählers ermitteln. Dieser muss lediglich zwischen der Steckdose und dem Stecker des Gerätes geschlossen werden. In der Regel bleiben die Zähler 24 Stunden oder sieben Tage angeschlossen, um einen genauen Wert als Rechengrundlage zu ermitteln. Damit lassen sich die Kosten des aktuellen Stromverbrauchs sowie die Vergleichskosten für eine Neuanschaffung und den neuen Stromverbrauch ermitteln. Geräte mit Standby-Funktion sollten bei Nichtgebrauch vollständig ausgeschaltet oder sogar ausgesteckt werden. Während des Urlaubs sollten Sie zusätzlich alle Geräte vom Stromnetz entfernen, die einen dauernden Verbrauch aufweisen. Das bedeutet, dass Kühl- und eventuell Gefrierschränke ausgeräumt werden sollten.

Digitale Stromzähler
Wie bei den Wasserzählern ist das Phänomen der Digitalisierung bei den Stromzählern zu beobachten. Der analoge, traditionelle Zählers misst den Verbrauch über ein Rädchen, welches nach Meinung der Branche mit der Zeit ungenau werden kann. Daher werden die Haushalte angehalten, den alten Zähler gegen einen digitalen Stromzähler zu tauschen. Dabei wird die Senkung des vermeintlichen Stromverbrauchs versprochen, da ab dann der aktuelle Stand ablesbar ist. Die Realität verhält sich allerdings anders: Die Abweichung der Zählerstände ist vermutlich geringer als angegeben. Ein weiteres Problem ist, dass die Kosten für den neuen Zähler vom jeweiligen Haushalt selbst getragen werden müssen. Bei Mietwohnungen können diese, wenn notwendig, über die Jahresabrechnung weitergegeben werden. Ab 2017 ist der Wechsel der Zähler erst ab einem Jahresverbrauch von 10000 kWh Pflicht. Ab 2020 müssen alle Verbraucher über 6000 kWh die Umrüstung vorgenommen haben.

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