Energieausweis

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland ist die Einführung des Energieausweises in der Energiesparverordnung – EnEV 2007 – festgelegt, und wird derzeit schrittweise verfolgt.

Mit dem Energieausweis soll im Bereich der Immobilien Transparenz und Klarheit geschaffen werden, was bereits im Bereich der Haushaltselektronik lange gang und gebe ist. Mit dem Energieausweis erhalten Mieter und Käufer zum ersten Mal die Möglichkeit den Energiebedarf, bzw. den Energieverbrauch von verschiedenen Gebäuden miteinander zu vergleichen. Der Vergleich ist somit unkompliziert für das gesamte Bundesgebiet möglich.

Vom November 2003 bis Ende 2004 wurde der Energieausweis in Deutschland erstmals in einem Feldversuch getestet, die erfassten Ergebnisse sind dann letztendlich in die Entwicklung des gesetzlichen Energieausweises mit eingeflossen.

Derzeit wir mit Informationskampagnen über den Energieausweis aufgeklärt. Ziel ist es Mietern und Käufern von Wohnungen und Häusern die Möglichkeit zu geben sich genau über den Energiebedarf zu informieren, genauso wie es bereits für Haushaltsgeräte oder Autos der Fall ist. In den meisten Fällen ist eine genaue Auskunft des Vermieters oder Verkäufers nicht gegeben, oder sehr gering, und ein anderer Nachteil bestand bis jetzt darin dass die Vergleichsmöglichkeiten bislang nicht vorhanden waren.

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