Bürgerkraftwerk

Als Bürgerkraftwerk werden Anlagen bezeichnet die mit erneuerbaren Energien für die dezentrale Energieversorgung verwendet werden, und bei denen verschiedene Personengruppen als Anteilseigner beteiligt sind. Bei den Anteilseignern kann es sich sowohl um Privatpersonen, Industrieunternehmen, Vereine oder einzelne Energieversorger handeln. Zusammengeschlossen sind die Personenkreise dabei in einer Gesellschaft, die in der Öffentlichkeit als Betreiber des Kraftwerkes auftritt. Eine einzelne Gesellschaft kann dabei aus Hunderten oder Tausenden von einzelnen Gesellschaftern bestehen.

Besonders im Hinblick auf die ständig steigenden Energiepreise, die vor allem von den Energieversorgern stetig in die Höhe getrieben werden, sehen viele Bürger in einem Bürgerkraftwerk derzeit eine gute Chance das Geschäft mit der Energie und Wärme in die Hände der Bürger zu legen. Hierbei soll nicht im Vordergrund stehen Gewinne zu erzielen, sondern vor allem die Kunden zu möglichst günstigen Preisen mit Energie zu versorgen.

Ein anderer wichtiger Aspekt der für ein Bürgerkraftwerk spricht ist vor allem der aktive Klimaschutz, und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der jeweiligen Region. Diese Ziele verfolgen die Energiekonzerne in der Regel nicht, sondern im Vordergrund steht hauptsächlich die Gewinnmaximierung.

Um die Finanzierung von Bürgerkraftwerken sicher zu stellen steht zunächst die Eigenleistung der Anteilseigner im Mittelpunkt. Andere wichtige Teilbereiche sind Spenden, das Sponsoring oder die Beteiligung von überregionalen Unternehmen.

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