Forderung nach „Bad Bank“ für Solarstrom-Gelder

erneuerbare Energien © adrian2011 - Fotolia.comDen Unmut der Bürger wie auch der Verbraucherschützer kann angesichts der aktuellen Veränderungen selbst der letzte Optimist nachvollziehen. Wochenlang war über die Größenordnung der Umlagen-Anhebung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für 2014 diskutiert worden. Unterschiedlicher hätten die Prognosen der tatsächlichen und selbsternannten Experten kaum ausfallen können. Nun steht fest: Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland wird ab 2014 bei nun 6,240 Cent pro Kilowattstunde statt der bisherigen 5,277 Cent liegen.

Bürger und Verbraucherschützer verlangen staatliche Maßnahmen

Fast 20 Prozent mehr für Strom? Diese Entwicklung lässt beim Endverbraucher Forderungen nach neuen Maßnahmen laut werden, weil man nicht bereit ist, noch höhere Ökostrom-Preise – vor allem im Bereich Solarstrom – hinzunehmen. Auch wenn die Höhe der Umlage etwas unter der zuletzt genannten Zahl von 6,3 Cent pro Kilowattstunde liegt. Für die Haushalte ist der finanzielle Unterschied nicht gerade gering. Sie müssen zukünftig deutlich mehr berappen. Die Idee der Verbraucherschützer, die in diesem Zusammenhang für Entlastung sorgen könnte, wirkt auf den ersten Blick vielleicht etwas radikal oder gar überraschend. Bei dem Gedanken über eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kommen nun Forderungen nach einer „Bad Bank“ auf, die für die Verwaltung der Solarstrom-Gelder zuständig sein könnte.

Der Ansatz ist im Grunde nur ein weiterer Schritt in der Debatte darüber, wie die Stromsteuer in Deutschland gesenkt kann. Verbraucherschutz-Organisationen rufen schon lange nach staatlicher Intervention, um die Bereitstellung günstigeren Stroms zu erzwingen. Schaut man sich die Entwicklung der Ökostrom-Umlage an, sind die kritischen Stimmen nachvollziehbar. Allein von 2010 bis 2014 wird die Umlage um mehr als das Dreifache gestiegen sein. Dass der Staat nichts gegen die Entwicklung hat, liegt nahe. Denn über die Stromsteuer verdient er mit an der Umlage – beispielsweise als Rentenfinanzierungs-Ansatz. Gegner des bisherigen Systems fordern ein Modell „EEG 2.0“.

Solaranlagen-Betreiber sollen später ebenfalls zahlen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband macht sich für einen so genannten Ökostrom-Altschuldenfonds stark. Jährlich sollten hier Steuermittel eingezahlt werden, so dass die Kosten für die Solaranlagen abgedeckt werden. Infolge dieses Schrittes sieht der Experte in Energiefragen des Bundesverbandes, Holger Krawinkel, gar Chancen zur Senkung der Umlage. Für denkbar hält er eine Kürzung auf nur noch 3,00 Cent je Kilowattstunde. Die Solarvergütungskosten belaufen sich derzeit auf zehn Milliarden Euro und machen damit jährlich fast 50 Prozent der gesamten Umlage-Kosten aus, die bei 20,3 Milliarden liegen. In die Band Bank der besonderen Art könnten auch die Finanzämter einbezogen werden. Sobald Anlagen abgeschrieben seien (die Behörden sehen dies auf der Steuererklärung), könnten Betreiber später zu Betriebsabgaben gezwungen werden.

Verbraucherzentrale Bundesverband legt Fonds-Konzept für EEG vor

Als preisliche Grundlage für die Fonds-Tilgung nennt Krawinkel fünf Cent je Kilowattstunde. Gelder, die der Staat vorgestreckt hat, könnten schrittweise zurück ins Steuersäckel gelangen. Darüber hinaus können sich die Verbraucherschützer vorstellen, dass erfolgreiche Betreiber von Windanlagen ihrerseits in die Finanzierung eingebunden werden. Ein Gesamtvolumen von 150 Milliarden Euro haben die Experten bis zum Jahr 2030 berechnet. Unternehmen, die bisher keine Umlage zahlen, könnten zumindest einen geringen Anteil zahlen. Davon verspricht man sich eine gerechtere Verteilung der Gesamtkosten. Klar jedenfalls ist, dass die verfassungsrechtliche Lage in Deutschland EEG-Kürzungen angesichts der Garantien über 20 Jahre kompliziert, wenn nicht gar unmöglich macht.

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